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Gesetze zur Aufnahme von Gesprächen und Einwilligung

Sie können Hedy an Orten nutzen, an denen alle Personen einer Aufnahme zustimmen müssen, solange Sie die Menschen im Gespräch informieren und vor dem Start ein klares Ja erhalten. Gesetze zur Aufnahmeeinwilligung regeln, wann Sie fragen müssen, nicht ob ein Notiztool erlaubt ist. Die Regel, die überall funktioniert: zuerst fragen.

Was Gesetze zur Aufnahmeeinwilligung regeln

Die meisten Einwilligungsgesetze erfassen den Vorgang, eine private Unterhaltung aufzunehmen oder mitzuhören, nicht ob Sie danach eine Datei behalten. Es gibt zwei Grundmodelle:

  • Einwilligung einer Partei: Eine Person im Gespräch, also Sie, kann der Erfassung zustimmen. US-Bundesrecht funktioniert so; Bundesstaaten und andere Länder können strengere Anforderungen stellen.

  • Einwilligung aller Beteiligten: Alle Personen im Gespräch müssen vorher zustimmen. Elf US-Bundesstaaten verlangen dies (darunter Kalifornien, Florida, Illinois, Pennsylvania und Washington), ebenso Deutschland und Frankreich, teils mit strafrechtlichen Folgen.

Da die Regeln je nach Ort unterschiedlich sind und sich bei Telefonaten und persönlichen Gesprächen unterscheiden können, ist die sichere Standardeinstellung: Informieren Sie alle und holen Sie die Einwilligung ein, bevor Sie beginnen. Eine vollständige Länder- und Bundesstaatenübersicht mit wortgenauen Skripten finden Sie unter So bitten Sie um Erlaubnis, ein Meeting aufzunehmen.

Hedy speichert standardmäßig keine Audioaufnahme

Hier unterscheidet sich Hedy von einem typischen Recorder. Standardmäßig transkribiert Hedy Sprache auf Ihrem Gerät und verwirft die Audiodaten, sobald daraus Text geworden ist, sodass sie nicht hochgeladen oder gespeichert werden, es sei denn, Sie entscheiden sich, sie zu behalten.

Standardmäßig gilt also:

  • Keine Audiodatei der anderen Gesprächsteilnehmenden wird gespeichert.

  • Kein Stimmabdruck oder Audio-Fingerabdruck von Personen im Gespräch wird gespeichert oder geteilt.

  • Nur der Text (Transkript und Notizen) bleibt auf Ihrem Gerät, unter Ihrer Kontrolle.

Eine dauerhafte Audioaufnahme ist eine ausdrückliche Opt-in-Einstellung. Bis Sie sie aktivieren, gibt es keine Audiodatei, die gespeichert werden, nach außen dringen oder herausgegeben werden könnte.

Warum Sie trotzdem fragen müssen, obwohl nichts gespeichert wird

Das Verwerfen der Audiodaten reduziert Ihren Datenumfang, hebt aber die Einwilligungspflicht nicht auf. Die meisten Einwilligungsgesetze werden schon dadurch ausgelöst, dass ein Gespräch erfasst oder mitgehört wird, nicht erst dadurch, dass eine Aufnahme gespeichert wird. Sprache live zu transkribieren zählt trotzdem.

Es gibt einen Vorteil: Hedys Standardeinstellung macht die Frage leichter. Sie können ehrlich sagen, dass das Audio nicht behalten wird, sondern nur Notizen. Zum Beispiel:

“Ich nutze Hedy, um Notizen zu machen und dieses Gespräch zusammenzufassen. Hedy transkribiert auf meinem Gerät und speichert das Audio nicht. Sind Sie damit einverstanden?”

Warten Sie auf ein klares Ja, bevor Sie starten. Wenn jemand Nein sagt, wechseln Sie zu manuellen Notizen und machen Sie weiter.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Wenn Sie unsicher sind, welche Regeln an Ihrem Standort gelten, wenden Sie sich an eine qualifizierte juristische Fachperson.

Zuletzt überprüft: 2026-06.